Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Prüfung wird unter Leitung der oder des Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung bei der schriftlichen Prüfungsaufgabe. Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von der oder dem Aufsichtführenden zu unterzeichnen.