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Die Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: Note „sehr gut“ = 100 bis 92 Punkte = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; Note „gut“ = unter 92 bis 81 Punkte = eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; Note „befriedigend“ = unter 81 bis 67 Punkte = eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung; Note „ausreichend“ = unter 67 bis 50 Punkte = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; Note „mangelhaft“ = unter 50 bis 30 Punkte = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass gewisse Grundkenntnisse noch vorhanden sind; Note „ungenügend“ = unter 30 bis 0 Punkte = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst Grundkenntnisse fehlen.