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Der Prüfungsausschuss stellt gemeinsam die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsleistungen sowie das Gesamtergebnis fest.
Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prüfungsaufgabe, der schriftlichen Abschlussarbeit und der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch sind gesondert mit Punkten zu bewerten. Aus dem arithmetischen Mittel dieser Bewertungen ist die Gesamtnote zu bilden (§ 12 Absatz 1 der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung).
Die Prüfung ist bestanden, wenn in der schriftlichen Prüfungsaufgabe, in der schriftlichen Abschlussarbeit und in der Projektpräsentation einschließlich Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden (§ 12 Absatz 2 der Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung).
Die schriftliche Prüfungsaufgabe wird jeweils von zwei vom Prüfungsausschuss bestimmten Mitgliedern des Prüfungsausschusses selbstständig und unabhängig voneinander bewertet; der Prüfungsausschuss kann auch bis zu zwei andere fachkundige Personen mit der Beurteilung und Bewertung beauftragen. Danach stehen die Prüfungsarbeiten allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses zur Einsicht zur Verfügung. Der Prüfungsausschuss setzt die endgültige Bewertung fest.
Die schriftliche Abschlussarbeit und die Präsentation der Projektarbeit verbunden mit dem Fachgespräch werden gemeinsam durch den Prüfungsausschuss bewertet. Er kann für die Bewertung der schriftlichen Abschlussarbeit auch bis zu zwei andere fachkundige Personen mit der Beurteilung und Bewertung beauftragen. Der Prüfungsausschuss setzt die endgültige Bewertung fest.
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.