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Die zuständige Stelle bestimmt im Einvernehmen mit den Trägern der Fortbildung und dem Prüfungsausschuss die Prüfungstermine und den Prüfungsort. Sie gibt die Termine und die Anmeldefristen sowie den Ort der Prüfung in geeigneter Weise rechtzeitig bekannt.
Wird die Prüfung mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind dafür überregional abgestimmte Prüfungstage anzusetzen.