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Zum Ausbau des Innovationspotentials in den neuen Ländern und in Berlin fördern der Bund und die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Forschungsvorhaben mit innovativem Charakter. Die zu fördernden Vorhaben sollen so angelegt sein, dass sie durch Weiterentwicklung der Forschungsstrukturen mittels zusätzlicher Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit beitragen.
Gegenstand der Förderung sind
innovative Forschungsverbünde von Hochschulen untereinander, zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und zwischen Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Forschungseinrichtungen der Wirtschaft; darunter auch Instrumente für Personalaustausch mit dem Ziel nachhaltiger Zusammenarbeit,
Arbeitsgruppen oder Forschungseinrichtungen durch befristete Einrichtung von Nachwuchsgruppen und Förderung von Projekt-Vorlaufphasen insbesondere zur Steigerung der Drittmittelfähigkeit,
Infrastrukturmaßnahmen, soweit nicht in anderen Programmen gefördert.
Die Antragstellung muss Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Forschungsabteilungen in der Wirtschaft gleichermaßen offen stehen. Die Förderung erfolgt ausschließlich als Projektförderung anteilig zu den Projektkosten.
Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2001 40 Mio. DM, im Jahr 2002 50 Mio. DM, im Jahr 2003 60 Mio. DM zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den beteiligten Ländern getragen werden.