Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Ziel, die mit der Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 1998 angestrebten strukturellen Reformen des Hochschulwesens zu unterstützen, fördern Bund und Länder Maßnahmen und Projekte, die zu dauerhaften neuen Strukturen führen.
Gegenstand der Förderung sind insbesondere
Entwicklung und Erprobung von Controlling-, Führungs- und Informationssystemen (z.B. dezentrale Verwaltungssysteme, Kosten- und Leistungsrechnung, Belastungs- und Leistungskriterien-gesteuerte Mittelverteilung)
Entwicklung und Erprobung neuer Finanzierungsformen, Änderung der Haushaltsgestaltung
Entwicklung und Erprobung neuer Strukturen für die Leitung von Hochschulen und für das Zusammenwirken von Hochschulen untereinander und mit den zuständigen staatlichen Stellen
Entwicklung und Erprobung neuer Studienstrukturen einschließlich Graduiertenstudiengängen, Internationalisierung des Studiums
Verbesserung der Informationsinfrastruktur, Stärkung fächer- und hochschulübergreifender Kooperation (z.B. Hochschulverbünde - auch transnational -, Verbundlehre, virtuelle Hochschulen)
Stärkung der Fähigkeit der Hochschulen, Maßnahmen der berufsbezogenen wissenschaftlichen Weiterbildung im Zusammenwirken mit der Wirtschaft - auch im internationalen Markt - anzubieten (z.B. Personalentwicklung, Coaching, drittmittelfinanzierte Lehre, Gegenmodelle zur Corporate University)
Stärkung der Fähigkeit der Hochschulen, Multimedia-Produkte für die Lehre anzubieten (z.B. Steigerung der Multimedia-Fähigkeit von Hochschulpersonal durch innovative Weiterbildungsstrategien, Servicestrukturen)
Nutzung von Qualitätssicherung, Evaluation, Akkreditierung, Hochschulmarketing zur Entwicklung der Strategiefähigkeit der Hochschulen, auch im internationalen Kontext
Förderung des Innovationstransfers.
Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2001 40 Mio. DM, im Jahr 2002 60 Mio. DM, im Jahr 2003 80 Mio. DM zur Verfügung, die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen werden.