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Ziel der Förderung ist die Einführung neuer Graduiertenstudiengänge an Hochschulen.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur modellhaften Entwicklung und Erprobung von Graduiertenstudiengängen auf der Grundlage der einschlägigen Empfehlungen des Wissenschaftsrates.
Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2001 6 Mio. DM, im Jahr 2002 9 Mio. DM, im Jahr 2003 12 Mio. DM zur Verfügung, die vom Bund aufgebracht werden.