Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ziel der Förderung ist die Einführung multimedialer Lehr- und Lernformen an Hochschulen.
Gegenstand der Förderung ist die Entwicklung von Software, die in der Lehre an Hochschulen zur Anwendung kommen soll, und zur Flankierung der Einführung von Software in die Lehre (z.B. Weiterbildung) nach näherer Bestimmung durch die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung.
Für die Finanzierung des Programms stehen, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch die gesetzgebenden Körperschaften, im Jahr 2001 40 Mio. DM, im Jahr 2002 45 Mio. DM, im Jahr 2003 50 Mio. DM zur Verfügung, die vom Bund aufgebracht werden.