Bund-Länder-Vereinbarung zur Förderung der Weiterentwicklung von Hochschule und Wissenschaft sowie zur Realisierung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre - Hochschul- und Wissenschaftsprogramm (HWP) - Vom 16. Dezember 1999
(1)
Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von einem Jahr zum Jahresende gekündigt werden.
(2)
Die Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2001 in Kraft, nachdem alle Vertragschließenden sie unterzeichnet haben.
Art. 8 FrFöHWPBLVbg SL
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