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Die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 besteht aus einer mündlichen Prüfung, die in Form eines Kolloquiums durchgeführt wird. Das Kolloquium wird mit einer Note nach § 4 bewertet. Das Kolloquium findet an der jeweiligen Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - in organisatorischer Hinsicht in der Regel gegen Ende des Schuljahres zwischen den Prüfungsterminen der schriftlichen Prüfung und der mündlichen Prüfung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 1 statt. Bei einer verkürzten Ausbildung nach § 3 Absatz 1 Satz 3 findet die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 in der Regel gegen Ende des Schulhalbjahres statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt den Prüfungszeitraum. Die genauen Prüfungstermine bestimmt die Schulleitung. Sie sind den Prüflingen durch die Schulleitung alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.
Zwingende Themen in der mündlichen Prüfung sind die Bearbeitung einer pädagogischen Handlungssituation und Fragen zum Erfahrungsbericht.
Für die Vorbereitung der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 und für die Durchführung der mündlichen Prüfung gilt § 46 entsprechend.