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Zeugnisse werden als Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse gemäß Anlage 12 sowie als Abgangszeugnisse gemäß Anlage 13 ausgestellt. Ein Abgangszeugnis wird bei Verlassen der Schule ohne Abschluss erteilt.
Am Ende des ersten Schulhalbjahres des ersten, zweiten und dritten Ausbildungsjahres wird jeweils ein Halbjahreszeugnis und am Ende des ersten und zweiten Ausbildungsjahres jeweils ein Jahreszeugnis ausgestellt.
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 nicht bestanden hat, aber die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 bestanden hat, erhält ein Zeugnis über die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 gemäß Anlage 14, das auch die bestandene berufspraktische Ausbildung ausweist.
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 nicht bestanden hat, jedoch die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, erhält hierüber eine Bescheinigung gemäß Anlage 15, die das Bestehen der Staatlichen Abschlussprüfung/Teil 2 und die bestandene berufspraktische Ausbildung ausweist. d) Versetzung und Festsetzung der Zeugnisnoten in der praxisintegrierten, dualisierten Ausbildung