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Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschulen für Sozialpädagogik - vom 5. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 356), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. September 2021 (Amtsbl. I S. 2131) geändert worden ist, begonnen haben, setzen ihre Ausbildung nach dieser Verordnung spätestens bis zum 31. Juli 2032 fort.
Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung gemäß dem Erlass der Erlass zur Einrichtung eines Schulversuchs „praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung an der Akademie für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschule für Sozialpädagogik -“ vom 17. Mai 2019 (Amtsbl. I S. 435), der zuletzt durch den Erlass vom 18. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 545) geändert worden ist, vor dem 1. August 2026 begonnen haben, setzen ihre Ausbildung nach diesem Erlass bis spätestens 31. Juli 2032 fort.
Schülerinnen und Schüler, die eine „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ nach dem Erlass zur Einrichtung der Schulversuche „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ sowie „Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - vom 18. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 548) vor dem 1. August 2026 begonnen haben, setzen ihre Ausbildung nach diesem Erlass bis spätestens 31. Juli 2032 fort.
Schülerinnen und Schüler, die eine „Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ nach dem Erlass zur Einrichtung der Schulversuche „Berufsbegleitende Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ sowie „Teilzeitausbildung von Erzieherinnen und Erziehern“ an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik - vom 18. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 548) vor dem 1. August 2026 begonnen haben, setzen ihre Ausbildung nach diesem Erlass bis spätestens 31. Juli 2034 fort.
Schülerinnen und Schüler, die zu Beginn des Schuljahres 2025/2026 in die berufliche Vorbereitungsmaßnahme nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschulen für Sozialpädagogik - vom 5. Februar 2021 (Amtsbl. I S. 356), die zuletzt durch die Verordnung vom 2. September 2021 (Amtsbl. I S. 2131) geändert worden ist, eingetreten sind oder die berufliche Vorbereitungsmaßnahme im Schuljahr 2026/2027 wiederholen, setzen ihre Ausbildung nach der Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und Erzieherinnen - Fachschulen für Sozialpädagogik - vom 26. Juni 2026 (Amtsbl. I S. 633) fort. Anlage 1 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 2 Stundentafel Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik- Dreijährige vollschulische Ausbildung mit zweijähriger schulischer, fachtheoretischer und einjähriger berufspraktischer Ausbildung Gültig ab 1. August 2026 (beginnend mit der Fachstufe I) Fächer Unterrichtsstunden Pflichtbereich Fachstufe I Fachstufe II berufspraktische Ausbildung 800 Religionslehre 80 80 - Deutsch 80 80 - Fremdsprache1) 80 80 - Mathematik 120 120 - Wirtschafts- und Sozialkunde 40 40 - 1600 Berufliche Kompetenz I 400 400 - Berufliche Kompetenz II 400 400 - 1680 Fachpraktikum 4002) - Berufspraktische Ausbildung - - 12002) Arbeitsgemeinschaften - - 80 Wahlpflichtbereich 240 Fachrichtungsbezogener Lernbereich Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) 120 120 - Unterstützender Lernbereich 240 Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung 80 80 80 Gesamtstundenzahl 4560 Anlage 3 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 4 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 5 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 6 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 7 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 8 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 9 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 10 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 11 Stundentafel Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik- Dreijährige praxisintegrierte, dualisierte Ausbildung Dreijährige, berufsbegleitende Teilzeitausbildung für beruflich einschlägig Beschäftigte Gültig ab 1. August 2026 (beginnend mit dem 1. Ausbildungsjahr) Fächer Unterrichtsstunden Pflichtbereich1) 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 800 Religionslehre 80 - 80 Deutsch 80 80 - Fremdsprache2) - 80 80 Mathematik 80 80 80 Wirtschafts- und Sozialkunde 40 - 40 1600 Berufliche Kompetenz I 280 280 240 Berufliche Kompetenz II 280 280 240 1680 Berufspraktische Ausbildung 5403) 5403) 5203) Arbeitsgemeinschaften 32 32 16 Wahlpflichtbereich 240 Fachrichtungsbezogener Lernbereich Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) 80 80 80 Unterstützender Lernbereich 240 Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung 80 80 80 Gesamtstundenzahl 4560 Anlage 12 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 13 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 14 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 15 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument Anlage 16 Stundentafel Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik- vierjährige, berufsbegleitende Teilzeitausbildung für beruflich nicht einschlägig Beschäftigte Gültig ab 1. August 2026 (beginnend mit dem 1. Ausbildungsjahr) Fächer Unterrichtsstunden Pflichtbereich1) 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr 800 Religionslehre 80 - 80 - Deutsch 80 80 - - Fremdsprache1) - 80 80 - Mathematik 80 80 80 - Wirtschafts- und Sozialkunde 40 - 40 - 1600 Berufliche Kompetenz I 280 280 240 - Berufliche Kompetenz II 280 280 240 - 1280 Berufspraktische Ausbildung - - - 12002) Arbeitsgemeinschaften - - - 80 Wahlpflichtbereich 240 Fachrichtungsbezogener Lernbereich Kompetenzorientierte Vertiefung in den Querschnittsaufgaben (KVQ) 80 80 80 - Unterstützender Lernbereich 240 Individuelle Förderung, Lernbegleitung und/oder Begleitung der berufspraktischen Ausbildung 80 80 80 - Gesamtstundenzahl 4160