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§ 71 FSchulSozPädAPO SL 2026 — Generelle Anwendbarkeit der Regelungen über die vollschulische Ausbildung mit zweijähriger schulischer, fachtheoretischer und einjähriger berufspraktischer Ausbildung in der berufsbegleitenden Teilzeitausbildung für beruflich einschlägig Beschäftigte | Junoda