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Ein Schulwechsel ist innerhalb des gleichen Bildungsgangs auf Antrag aus wichtigem Grund möglich, wenn an der aufnehmenden Fachschule ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht. Bei einem Schulwechsel erhält die aufnehmende Fachschule von der abgebenden Fachschule sämtliche Schülerunterlagen, einschließlich der im laufenden Schuljahr erteilten Noten. Bei der abgebenden Fachschule verbleiben die Zeugniskopien. Erfolgt ein Schulwechsel an eine Fachschule in freier Trägerschaft, verbleiben die Originalunterlagen bei der abgebenden Fachschule.
Ein Schulwechsel ist innerhalb des gleichen Bildungsgangs auf Antrag aus wichtigem Grund möglich. Bei einem Schulwechsel erhält die aufnehmende Schule von der…
Die abgebende Berufsschule benachrichtigt die aufnehmende Berufsschule. Sie übermittelt der aufnehmenden Berufsschule den Grund für den Wechsel und die…
Ein Schulwechsel an eine andere Fachoberschule gleicher Fachrichtung ist möglich. Die aufnehmende Fachoberschule prüft, ob die Ausbildung dort fortgeführt…
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler an eine Schule einer anderen Schulart, verbleiben die Schülerunterlagen am Gymnasium, bis die aufnehmende Schule die…
Wechselt ein Schüler an eine Schule einer anderen Schulart, verbleiben die Schülerunterlagen am Gymnasium, bis die aufnehmende Schule die Schülerunterlagen bei…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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