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Ein Schulwechsel ist innerhalb des gleichen Bildungsgangs auf Antrag aus wichtigem Grund möglich. Bei einem Schulwechsel erhält die aufnehmende Schule von der abgebenden Schule sämtliche Schülerunterlagen einschließlich der im laufenden Schuljahr erteilten Noten. Bei der abgebenden Schule verbleiben die Zeugniskopien. Erfolgt ein Schulwechsel an eine Schule in freier Trägerschaft, verbleiben die Originalunterlagen bei der abgebenden Schule.
Kann die Teilnahme an der praktischen Ausbildung oder am Betriebspraktikum im Umfang von mindestens 80 Prozent der hierfür in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenzahl nicht nachgewiesen werden, können diese Fehlzeiten unmittelbar nach Abschluss der Klassenstufe oder unmittelbar im Anschluss an die Regelausbildungszeit mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters nachgeholt werden. Werden die Fehlzeiten im Anschluss an die Regelausbildungszeit nachgeholt, verlängert sich das Schulverhältnis entsprechend, längstens jedoch um ein Jahr.
Ein Schulwechsel ist innerhalb des gleichen Bildungsgangs auf Antrag aus wichtigem Grund möglich, wenn an der aufnehmenden Fachschule ein Ausbildungsplatz zur…
Werden Fehlzeiten der berufspraktischen Ausbildung mit Genehmigung der Schulleiterin oder des Schulleiters unverzüglich nachgeholt, verlängert sich das…
Wechselt ein Schüler an eine Schule einer anderen Schulart, verbleiben die Schülerunterlagen am Gymnasium, bis die aufnehmende Schule die Schülerunterlagen bei…
Die abgebende Berufsschule benachrichtigt die aufnehmende Berufsschule. Sie übermittelt der aufnehmenden Berufsschule den Grund für den Wechsel und die…
Wechselt eine Schülerin oder ein Schüler an eine Schule einer anderen Schulart, verbleiben die Schülerunterlagen am Gymnasium, bis die aufnehmende Schule die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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