§ 3 Abs. 3 FSO SNZiel, Inhalt und Gestaltung der Ausbildung
Unter den Voraussetzungen von Teil 2 Abschnitt 6 kann die Fachschulausbildung mit der Zusatzausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife verbunden werden.
§ 56 Abs. 5 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Als Prüfungsaufgaben sind Aufgaben zu bearbeiten, die den Anforderungen zum Erwerb der Fachhochschulreife (Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife…
§ 23 Abs. 3 DtLuxSchulLyzV SLVerordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Bei Erfüllung der in § 37 genannten Voraussetzungen kann der schulische Teil der Fachhochschulreife oder die Fachhochschulreife erworben werden.
§ 70 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
An der Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife können nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu beiden Abschlussprüfungen nach Maßgabe des § 68…
§ 34 DtLuxSchulLyzV SLVerordnung - Schulordnung - über den Bildungsgang und die Abschlüsse des Deutsch-Luxemburgischen Schengen-Lyzeums Perl Vom 12. Juli 2007
Für den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife in der gymnasialen Oberstufe gilt § 27 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe und die…