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Der berufliche Bildungsgang führt über den mittleren Bildungsabschluss (§ 31) am Ende von Klassenstufe 10 zum Diplôme de fin d’études secondaires techniques am Ende von Klassenstufe 12.
Bei Erfüllung der in § 33 genannten Voraussetzungen kann am Ende von Klassenstufe 10 auch die Berechtigung zum Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe erworben werden.
Bei Erfüllung der in § 37 genannten Voraussetzungen kann der schulische Teil der Fachhochschulreife oder die Fachhochschulreife erworben werden.