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Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“ oder „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger (Bachelor Professional in Sozialwesen)“.
Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin (Bachelor Professional in Sozialwesen)“…
Die erfolgreich abgelegte Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter…
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 bestanden hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin, Schwerpunkt…
Wer die erste und die zweite Teilprüfung bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis als „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin (Bachelor Professional in…
Wer in der praxisintegrierten Form in das dritte Ausbildungsjahr versetzt wurde und die Schule ohne Abschluss verlässt, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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