§ 14 Abs. 4 PO-FeP-Hochschule NRWVerordnung über die Feststellungsprüfung zur Aufnahme eines Hochschulstudiums
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Feststellungsprüfung und die erreichten Leistungen.
§ 8 NRW-27970Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Bilinguales Lernen"
Über die bestandene Prüfung stellt das Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach…
§ 9 NRW-28070Verordnung zum Erwerb der Zusatzqualifikation "Deutsch als Zweitsprache/Interkulturelle Pädagogik"
Über die bestandene Prüfung stellt das Prüfungsamt ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 1 aus. Über eine nicht bestandene Prüfung wird eine Bescheinigung nach…
§ 17 Abs. 2 PflAssAPrV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) Vom 30. September 2020
Wer die staatliche Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 4. Wer die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, erhält von der oder…
§ 19 Abs. 3 ErgPrfLatGraPrO SLVerordnung - Prüfungsordnung - über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums und Graecums Vom 8. Februar 1989
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, erhält eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2. Abschnitt V Besondere Bestimmungen