Anlage FStrAbG
(Fundstelle: BGBl. I 2016, 3354 — 3411, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Im Sinne der Anlage bedeuten:
Bundesautobahn
Autobahndreieck
Autobahnkreuz
Anschlussstelle
Bundesstraße
Bauabschnitt
Bundesgrenze
Kreisstraße
Kreisgrenze
Landesstraße
Landesgrenze
Ortsumfahrung
Staatsstraße
Nicht fettgedruckte Projekte ohne eigene laufende Nummer sind Teilprojekte, die die Dringlichkeitseinstufung des jeweils unmittelbar vorstehenden fettgedruckten Hauptprojektes teilen.
Die nachstehend genannten Projekte waren zum 1. Januar 2016 noch nicht fertiggestellt.
Durch die Bezeichnung der nachstehend genannten Projekte erfolgt keine Festlegung auf eine Realisierungsvariante. Die Bestimmung der Linienführung erfolgt gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften.
ErklärungenBauziele (Neubau)Bauziele (Erweiterung)N 22-streifiger NeubauE 4Erweiterung auf 4 FahrstreifenN 33-streifiger NeubauE 6Erweiterung auf 6 FahrstreifenN 44-streifiger NeubauE 8Erweiterung auf 8 FahrstreifenN 66-streifiger NeubauE 10Erweiterung auf 10 FahrstreifenN 2/312- bzw. 3-streifiger NeubauE 6/8Erweiterung auf 6 bzw. 8 FahrstreifenN 2/42- bzw. 4-streifiger NeubauE 6/10Erweiterung auf 6 bzw. 10 FahrstreifenN 3/413- bzw. 4-streifiger NeubauE 8/9Erweiterung auf 8 bzw. 9 FahrstreifenN 4/64- bzw. 6-streifiger NeubauE 8/10Erweiterung auf 8 bzw. 10 FahrstreifenN 2+E 42-streifiger Neubau und Erweiterung auf 4 FahrstreifenKNAusbau eines KnotenpunktesN 3+E 413-streifiger Neubau und Erweiterung auf 4 FahrstreifenN 4+E 44-streifiger Neubau und Erweiterung auf 4 FahrstreifenN 4+E 64-streifiger Neubau und Erweiterung auf 6 FahrstreifenN 6+E 66-streifiger Neubau und Erweiterung auf 6 FahrstreifenN 4+E 84-streifiger Neubau und Erweiterung auf 8 Fahrstreifen