§ 54 Abs. 4 SächsBRKGSächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Personen, die zur Hilfeleistung verpflichtet werden oder freiwillig mit Zustimmung der Einsatzleitung bei der Gefahrenbekämpfung Hilfe leisten, werden für die…
§ 3 Abs. 2 Nr. 2 SGB XZehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz -
die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen.
§ 4 Abs. 1 AG-SGB XII NRWLandesausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe - für das Land Nordrhein-Westfalen
Solange zwischen dem überörtlichen und dem örtlichen Träger streitig ist, wer sachlich zuständig ist, ist der örtliche Träger verpflichtet, die erforderliche…
§ 12 Abs. 1 AGSGB XIIGesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (AGSGB XII) Vom 8. März 2005*
Solange nicht feststeht, ob ein örtlicher Träger der Sozialhilfe oder der überörtliche Träger der Sozialhilfe sachlich zuständig ist, hat der entsprechend § 98…
§ 4 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRWVerwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
die Hilfeleistung in Handlungen besteht, die der ersuchten Behörde als eigene Aufgabe obliegen.