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Schüler und Schülerinnen des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klassenstufe 10 versetzt worden sind, sind zum Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe berechtigt.
Für sie gelten die Verordnung - Schulordnung - über die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen im Saarland (Oberstufenverordnung) vom 26. Oktober 1995 (Amtsbl. S. 1142), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 3. Februar 2004 (Amtsbl. S. 536),[3] und die Verordnung - Prüfungsordnung - über die Abiturprüfung an den Schulen mit gymnasialer Oberstufe im Saarland (Abiturprüfungsordnung - APO) vom 26. Oktober 1995 (Amtsbl. S. 1166), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 4. Juli 2003 (Amtsbl. S. 1910),[4] in ihrer jeweiligen Fassung entsprechend und nach Maßgabe der in dieser Verordnung getroffenen Regelungen.