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Schüler und Schülerinnen des achtjährigen Gymnasiums erwerben den mittleren Bildungsabschluss mit der Versetzung in die Klassenstufe 11.
Schüler und Schülerinnen des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klassenstufe 10 versetzt worden sind und in die Oberstufe einer Gesamtschule, des Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums Saarbrücken, des Technisch-Wissenschaftlichen Gymnasiums Dillingen, des Wirtschaftsgymnasiums, des Technischen Gymnasiums oder des Gymnasiums der Fachrichtung Gesundheit und Soziales wechseln, treten in die Einführungsphase der dortigen gymnasialen Oberstufe ein. Für sie gilt die Oberstufenverordnung nach Maßgabe der für die genannten Schulen bestehenden besonderen Regelungen. Der mittlere Bildungsabschluss wird von diesen Schülern und Schülerinnen mit erfolgreichem Durchlaufen der Einführungsphase einer der genannten Schulen erworben.
Schüler und Schülerinnen des achtjährigen Gymnasiums, die in die Klassenstufe 10 versetzt worden sind und in den Bildungsgang der Fachoberschule wechseln, treten in die Eingangsklasse des zweijährigen Bildungsganges ein. Der mittlere Bildungsabschluss wird von diesen Schülern und Schülerinnen mit der Versetzung von der Eingangsklasse in die nächsthöhere Klassenstufe der Fachoberschule erworben.