GaFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 GaFGInkrafttretenGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ § 9Anlage Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. § 9Anlage