GaFG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 5 GaFGRücklagen des SondervermögensGesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ § 4§ 6 Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden. § 4§ 6