Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sofern der Betriebsinhaber Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb im Sinne des § 6 Absatz 3 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung im Sammelantrag angibt, hat er zusätzlich anzugeben Satz 1 findet keine Anwendung, soweit der Antragsteller diese Angaben in einem nach dem 1. Januar 2023 eingereichten Sammelantrag bereits gemacht hat und diese weiterhin zutreffen.
das Jahr der Anlage des Niederwalds mit Kurzumtrieb,
das Jahr der letzten Ernte des Niederwalds mit Kurzumtrieb und
die Arten der angebauten Gehölzpflanzen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.