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Die zuständige Zahlstelle teilt jeder antragstellenden Person von Bienenzuchtsektor- oder ELER-Interventionen zu Zwecken der Identifizierung eine Nummer zu (Betriebsnummer), soweit nicht bereits nach § 7 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3523; 2022 I S. 2262), in der jeweils geltenden Fassung, eine Betriebsnummer zugeteilt wurde.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die zuständige Behörde teilt jedem Betriebsinhaber für die in § 1 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 genannten Vorschriften und jedem Antragsteller für die in § 1…
Ist eine natürliche oder juristische Person Begünstigter, teilt die Zahlstelle der nach § 13 Absatz 3 zuständigen Behörde oder Körperschaft dessen…
Die Landesstelle teilt jedem Betriebsinhaber zu Zwecken der Identifizierung eine Nummer für alle in § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis Nummer 3 Buchstabe a und b…
Der Arbeitgeber hat zur Vergabe der Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit die dazu notwendigen Angaben, insbesondere den Namen und die Anschrift des…
der Beihilfezahlungen an anerkannte Erzeugerorganisationen im Hopfensektor, soweit die Vergabe der Betriebsnummer nach § 7 Absatz 1, Angaben im Sammelantrag…
"Betriebsnummer".Es ist die Nummer einzutragen, die dem Arbeitgeber für den Betrieb, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird, vom Arbeitsamt zugeteilt ist. Ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.