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Für die Beantragung von flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen gelten die §§ 4, 9 und 10 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes entsprechend. Gegenstand des Kontrollsystems sind die Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen. Teil 6 Gemeinsame Vorschriften für Bienenzuchtsektor-Interventionen und nicht flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen
Im Zusammenhang mit dem Kontrollsystem gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:
Im Übrigen gelten für die Verwaltungskontrollen bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen § 28 Absatz 2 und 3 der GAPInVeKoS-Verordnung…
Bei den flächenbezogenen ELER-Interventionen sind Flächen im Sinne des § 11 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Nummer 3 Buchstabe a und b der…
Flächen- und tierbezogene ELER-Interventionen sind Interventionen nach den Artikeln 70 bis 72 der Verordnung (EU) 2021/2115.
Die Beantragung der flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen erfolgt in einem elektronischen Antragssystem.
Die Festlegung der Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und Auflagen erfolgt in den Richtlinien zur Förderung der flächen- und tierbezogenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.