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Verwaltungskontrollen zu den Zahlungsanträgen beinhalten insbesondere: a) Prüfung auf Zulässigkeit des Antrages und der mit einzureichenden zahlungsbegründenden Unterlagen, b) Einhaltung der Fördervoraussetzungen, Verpflichtungen und sonstigen Auflagen, einschließlich der beihilferechtlichen Höchstgrenzen, c) bei der Förderung auf Grundlage von Ausgaben, die Prüfung der tatsächlich entstandenen Ausgaben einschließlich der Überprüfung des Kosten- und Finanzierungsplans, d) Prüfung, ob Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Voraussetzungen für den Erhalt der Zahlung künstlich, den Zielen der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 2. Dezember 2021 über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 (ABl. L 435 vom 6.12.2021, S. 187; L 29 vom 10.2.2022, S. 45) in der jeweils geltenden Fassung, zuwiderlaufend, geschaffen wurden und e) Prüfung der Vorhabenumsetzung und der Zielerreichung.
Durch Verwaltungskontrollen der Anträge auf Fördermittel ist sicherzustellen, dass die Maßnahmen mit den geltenden Verpflichtungen gemäß Unions- und dem…
Bei der Verwaltungskontrolle der Förderanträge werden insbesondere geprüft: a) Förderfähigkeit der begünstigten Person und des Vorhabens, b) Einhaltung der…
Bei Änderungsanträgen und Konzeptänderungen wird im Rahmen der Verwaltungskontrolle insbesondere geprüft: a) Erfüllung der Fördervoraussetzungen und der mit der…
Alle Anträge und andere Erklärungen, die von einer begünstigten Person gegenüber der Bewilligungsstelle abgegeben werden, unterliegen einer…
Die Verwaltungskontrollen haben sich unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Datenbanken auf alle Elemente zu erstrecken, die im Rahmen von…
Die Überprüfungen durch die Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 59 Buchstabe b der Grundverordnung betreffen nach Bedarf administrative, finanzielle, technische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.