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Die Verwaltungskontrollen haben sich unter Zuhilfenahme der zur Verfügung stehenden Datenbanken auf alle Elemente zu erstrecken, die im Rahmen von Verwaltungskontrollen überprüft werden können und überprüft werden sollen. Die zuständige Behörde hat insbesondere zu prüfen, ob
der Sammelantrag fristgerecht eingereicht wurde,
die Fördervoraussetzungen erfüllt sind,
keine Doppelfinanzierung aus anderen Unionsregelungen erfolgt und
die nach Teil 4 beizufügenden Unterlagen eingereicht wurden.
Im Übrigen gelten für die Verwaltungskontrollen bei den flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen § 28 Absatz 2 und 3 der GAPInVeKoS-Verordnung entsprechend.
Die Verwaltungskontrollen sind zu ergänzen durch Kontrollen
die Einhaltung der Förderkriterien, der Verpflichtungen und sonstigen Auflagen für die Maßnahme, für die Fördermittel beantragt werden, soweit diese zu diesem…
Verwaltungskontrollen zu den Zahlungsanträgen beinhalten insbesondere: a) Prüfung auf Zulässigkeit des Antrages und der mit einzureichenden zahlungsbegründenden…
Alle Anträge und andere Erklärungen, die von einer begünstigten Person gegenüber der Bewilligungsstelle abgegeben werden, unterliegen einer…
Das Kontrollsystem umfasst Verwaltungskontrollen aller Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsanträge sowie stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen.
Bei der Verwaltungskontrolle der Förderanträge werden insbesondere geprüft: a) Förderfähigkeit der begünstigten Person und des Vorhabens, b) Einhaltung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.