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Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen soweit investive Interventionen nach den Artikeln 73 bis 78 sowie der Bienenzuchtsektor nach Artikel 42 Buchstabe b in Verbindung mit Titel III Kapitel III Abschnitt 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 betroffen sind
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