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Bei der Verwaltungskontrolle der Förderanträge werden insbesondere geprüft: a) Förderfähigkeit der begünstigten Person und des Vorhabens, b) Einhaltung der Auswahlkriterien, soweit diese nicht in einzelnen Förderrichtlinien ausgeschlossen werden, c) Förderfähigkeit der Ausgaben einschließlich deren Plausibilisierung und des Ausschlusses einer Doppelfinanzierung, d) Erforderlichkeit der Regelung von Verpflichtungen und Auflagen für das Vorhaben, für das Zuwendungen beantragt werden.
Alle von einer oder einem Begünstigten oder Dritten vorgelegten Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstigen Erklärungen sowie Änderungsanträge sind…
Bei Änderungsanträgen und Konzeptänderungen wird im Rahmen der Verwaltungskontrolle insbesondere geprüft: a) Erfüllung der Fördervoraussetzungen und der mit der…
Verwaltungskontrollen zu den Zahlungsanträgen beinhalten insbesondere: a) Prüfung auf Zulässigkeit des Antrages und der mit einzureichenden zahlungsbegründenden…
Alle Anträge und andere Erklärungen, die von einer begünstigten Person gegenüber der Bewilligungsstelle abgegeben werden, unterliegen einer…
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen sind die Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen zu prüfen, sofern diese zum Zeitpunkt der Kontrolle überprüfbar…
die Fördervoraussetzungen erfüllt sind,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.