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Im Rahmen einer Ex-post-Kontrolle sind die zweckentsprechende Nutzung sowie die Einhaltung noch geltender Auflagen und Verpflichtungen zu prüfen. In jedem Kalenderjahr sind mindestens 0,6 Prozent der Vorhaben zu prüfen, die eine Abschlusszahlung erhalten haben und noch einer Zweckbindung unterliegen. Darüber hinaus sind Ex-post-Kontrollen durchzuführen, wenn im Einzelfall ein größeres Risiko einer nicht zweckentsprechenden Nutzung gesehen wird oder die Bewilligungsstelle Kenntnis von Unregelmäßigkeiten beziehungsweise Verdachtsfällen erlangt. Die zu kontrollierenden Vorhaben werden mindestens zu 50 Prozent nach dem Zufallsprinzip ausgewählt. Die restliche Kontrollstichprobe wird in Abhängigkeit der bereits verstrichenen Zweckbindung risikoorientiert ausgewählt.
Die stichprobenartig durchzuführenden Kontrollen erstrecken sich in jedem Kalenderjahr auf mindestens 0,6 Prozent der Investitionsvorhaben. Berücksichtigt…
Die Landesstellen haben bei jedem Beihilfeempfänger stichprobenartig die Einhaltung der Zweckbindung von Investitionen während der Zweckbindungsfrist zu prüfen.…
Die Bundesanstalt hat bei jedem Beihilfeempfänger stichprobenartig die Einhaltung der Zweckbindung von Investitionen während der Zweckbindungsfrist zu prüfen.…
Der Anweisungsbefugte kann Ex-post-Kontrollen vorsehen, um im Zuge von Ex-ante-Kontrollen bereits genehmigte Vorgänge zu überprüfen. Dabei kann es sich je nach…
Die Auswahl der zu kontrollierenden Vorhaben erfolgt auf Basis einer Zufallsauswahl und einer Risikobewertung. Der Anteil der Zufallsauswahl beträgt dabei…
Die Kontrollen nach Absatz 1 werden vor Ort anhand von Unterlagen für eine Stichprobe von Projekten durchgeführt, die von der gemeinsamen Verwaltungsstelle im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.