Gesetze
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Anlasskontrollen vor Ort können bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist durchgeführt werden.
Die Landesstellen können zusätzlich zu Absatz 1 anlassbezogene Kontrollen durchführen, wenn im Einzelfall aufgrund einer Risikoanalyse eine erhebliche Gefahr…
Die zuständigen Stellen können zusätzlich zu Absatz 1 anlassbezogene Kontrollen durchführen, wenn der zuständigen Stelle Hinweise auf Unregelmäßigkeiten…
Die Bundesanstalt kann zusätzlich zu Absatz 1 anlassbezogene Kontrollen durchführen, wenn im Einzelfall aufgrund einer Risikoanalyse eine erhebliche Gefahr…
Im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen sind die Fördervoraussetzungen, Auflagen und Verpflichtungen zu prüfen, sofern diese zum Zeitpunkt der Kontrolle überprüfbar…
Die Kontrollen vor Ort werden unangekündigt durchgeführt. Sofern der Prüfungszweck nicht gefährdet wird, ist jedoch eine auf das strikte Minimum beschränkte…
Prüfung von Zweckbindungsfristen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.