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Für den Zahlungsantrag im Sammelantrag gelten die folgenden Regelungen der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:
in Bezug auf Änderungen des Zahlungsantrags § 22 Absatz 1 und 2 der GAPInVeKoS-Verordnung,
in Bezug auf die Berichtigung offensichtlicher Irrtümer § 23 der GAPInVeKoS-Verordnung.
bei einem Antrag auf Zahlungen für eine Öko-Regelung nach
Für die Bearbeitung des Zahlungsantrages im Sammelantrag verwendet die zuständige Behörde die nach § 9 Nummer 1 und 6 bis 12 sowie § 11 Absatz 1 Satz 1 und Satz…
Im Zusammenhang mit der Berechnung von Zahlungen und Sanktionen gelten die folgenden Vorgaben der GAPInVeKoS-Verordnung jeweils entsprechend:
Abweichend von Absatz 5 gilt für Flächen, für die ein Zahlungsantrag im Sammelantrag gestellt ist, die aber nicht unter § 9 fallen, § 41 Absatz 5 und 6 der…
Der Zahlungsantrag im Sammelantrag soll die für die Prüfung der Förderfähigkeit oder der Konditionalität gegebenenfalls erforderlichen Nachweise oder Belege…
für die die jeweilige Zahlung für eine Fördermaßnahme beantragt wurde,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.