Anwendung der Betriebsvorschriften auf bestehende Garagen
Dritte Verordnung zur Landesbauordnung (Garagenverordnung - GarVO) Vom 23. Dezember 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. August 1976
Auf die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Garagen sind die Betriebsvorschriften ( §§ 21 bis 24) sowie die Vorschriften über Prüfungen (§ 26) entsprechend anzuwenden.
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