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Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Garagen sind die Betriebsvorschriften (§ 139 Absatz 2 bis 6) anzuwenden.
Betreiberinnen oder Betreiber von bestehenden allgemein zugänglichen geschlossenen Großgaragen haben Frauenparkplätze (§ 122 Absatz 11) innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung einzurichten. Teil 6 Betriebsräume für elektrische Anlagen
Auf die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Verordnung bestehenden Garagen sind die Betriebsvorschriften ( §§ 21 bis 24) sowie die Vorschriften über…
Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Platzanlagen sind die Betriebsvorschriften dieser Verordnung entsprechend anzuwenden.
Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Versammlungsstätten sind die Betriebsvorschriften des Kapitels 4 sowie § 3 Absatz 6 und 7, §…
Die Vorschriften des Teils 5 gelten für Stellplätze und Garagen im Sinne von § 2 Absatz 8 BauO NRW 2018.
Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Verkaufsstätten sind § 72 Absatz 4 und 5 und die §§ 83 bis 86 anzuwenden. Die betrieblichen…
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Verordnung sind die Betriebsvorschriften des Kapitels 3 auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.