§ 5 GBPolVDAufstV
Ausbildungsgebiete
Die Ausbildungsinhalte werden in drei Ausbildungsgebieten vermittelt.
Das Ausbildungsgebiet 1 besteht aus den Fächern
Einsatzlehre,
Kriminalistik und
Polizeidienstkunde.
Das Ausbildungsgebiet 2 besteht aus den Fächern
Einsatzrecht und
Recht des öffentlichen Dienstes.
Das Ausbildungsgebiet 3 besteht aus den Fächern
Staats- und Verfassungsrecht,
politische Bildung und
Psychologie.