§ 7 GBPolVDAufstV
Ausbildungsplan
In einem Ausbildungsplan regelt die Bundespolizeiakademie
1.
Einzelheiten zu den Inhalten der Ausbildung sowie
2.
Einzelheiten zur Organisation und Durchführung der Ausbildung.
In einem Ausbildungsplan regelt die Bundespolizeiakademie
Einzelheiten zu den Inhalten der Ausbildung sowie
Einzelheiten zur Organisation und Durchführung der Ausbildung.