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Jede Ausbildungsbehörde bestellt im Benehmen mit der Hochschule eine Beamtin oder einen Beamten des gehobenen oder höheren Dienstes als Ausbildungsleitung sowie eine Vertretung.
Die Ausbildungsleitung lenkt und überwacht die Ausbildung der Studierenden während der berufspraktischen Studienzeiten.
Die Ausbildungsleitung berät
die Ausbildenden.
Jede Einstellungsbehörde bestellt im Benehmen mit der Hochschule eine Ausbildungsleitung und eine stellevertretende Ausbildungsleitung. Die Ausbildungsleitung…
während der berufspraktischen Studienzeiten, die bei einer anderen Ausbildungsbehörde als der Dienstbehörde absolviert werden, der Dienstaufsicht der Leiterin…
während der berufspraktischen Studienzeiten die Leitung der Ausbildungsbehörde, die oder der Ausbildungsverantwortliche, die Ausbilder im Rahmen ihrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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