Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern ist zuständig:
das Oberlandesgericht, in dessen Bezirk der Dolmetscher seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen seine berufliche Niederlassung hat; bei einem Wohnsitz oder einer beruflichen Niederlassung in Berlin das Kammergericht Berlin,
im Übrigen das Kammergericht Berlin.
Dolmetscher, die nach § 185 oder § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes, jeweils auch in Verbindung mit § 55 der Verwaltungsgerichtsordnung, § 52 Absatz 1 der…
Zuständig für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern nach den Vorschriften des Gerichtsdolmetschergesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S.…
Auf die Beeidigung sind im Übrigen die Vorschriften des § 189 Absatz 1 Satz 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden.
Unbeschadet des Absatzes 2 ist für die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern nach dem Gerichtsdolmetschergesetz vom 10.…
Für Behördendolmetscherinnen, Behördendolmetscher, Übersetzerinnen, Übersetzer, Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher erfolgt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.