§ 13 Abs. 1 SWahlPrGGesetz Nr. 1716 über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes (Saarländisches Wahlprüfungsgesetz - SWahlPrG -) Vom 25. August 2010
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 5 DirWahlBündG SLGesetz Nr. 1626 zur Bündelung von Direktwahlen Vom 29. August 2007
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 13 ZDVWahlV 2Zweite Verordnung über die Wahl der Vertrauensmänner der Zivildienstleistenden
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 21 WahlPrGWahlprüfungsgesetz
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art 3 GDtWahlVDVtrÄndVtrVertrag zur Änderung des Vertrages zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des Deutschen Bundestages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
Dieser Vertrag tritt gleichzeitig mit dem am 3. August 1990 unterzeichneten Vertrag zur Vorbereitung und Durchführung der ersten gesamtdeutschen Wahl des…