SWahlPrG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietEinzelne staats- und verfassungsrechtliche Rechtsvorschriften zum Grundgesetz§ 13 SWahlPrGInkrafttretenGesetz Nr. 1716 über die Überprüfung der Wahlen zum Landtag des Saarlandes (Saarländisches Wahlprüfungsgesetz - SWahlPrG -) Vom 25. August 2010 § 12Leichte SpracheEinfache Sprache Barrierefrei(1)Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2)Es ist auf alle am Tag des Inkrafttretens anhängigen Wahlprüfungsverfahren anzuwenden. § 12