Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Nutzungsgebühren an der Fachhochschule für Verwaltung Vom 16. März 2016
Für Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Fachhochschule für Verwaltung werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 1 GebVerzVwFHSchulV SL
§ 1 GebVerzVwFHSchulV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen