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Beamte, denen ein Diensthund zugeteilt ist, erhalten für die Aufwendungen, die ihnen durch die Betreuung des Tieres entstehen, eine Aufwandsentschädigung.
Die Aufwandsentschädigung wird gezahlt, solange der Beamte den Diensthund in Pflege hat. Sie beträgt für jeden Tag der Betreuung des Hundes höchstens 1,79 Euro; für die ununterbrochene Betreuung während eines Monats werden höchstens 56 Euro gezahlt.