Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn hat der Beamte ein angemessenes Entgelt zu entrichten. Auf die Entrichtung eines Entgelts kann verzichtet werden
bei einer unentgeltlichen Nebentätigkeit,
wenn die Nebentätigkeit auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung des Dienstvorgesetzten ausgeübt wird oder
wenn der Betrag 100 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigt.
Die Höhe des Entgelts richtet sich nach den Grundsätzen der Kostendeckung und des Vorteilsausgleichs.
Nehmen mehrere Beamte Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn gemeinschaftlich in Anspruch, sind sie als Gesamtschuldner zur Entrichtung des Entgelts verpflichtet.
Das Nutzungsentgelt kann vom Dienstvorgesetzten oder ist auf Antrag entsprechend dem Nutzungswert der Inanspruchnahme für den Zahlungspflichtigen höher oder…
bei einer Nebentätigkeit, die der Beamte auf Verlangen, Vorschlag oder Veranlassung seines Dienstvorgesetzten ausübt, wenn diese im dienstlichen Interesse liegt…
Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn oder der Hochschule hat die Beamtin/der Beamte ein angemessenes Entgelt zu…
Für die Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal und Material des Dienstherrn ist ein angemessenes Nutzungsentgelt zu entrichten, das mindestens…
Die Beamtin oder der Beamte darf bei der Ausübung von Nebentätigkeiten Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn nur mit Genehmigung in Anspruch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
Welche und warum — mit Abonnement