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Die Vorbereitung der Präsentationsprüfung obliegt in der Regel der Klassenlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft, die idealerweise die Schülerin oder den Schüler während des dreiwöchigen Schülerbetriebspraktikums betreut hat oder für den Bereich der beruflichen Orientierung zuständig ist.
Die Lehrkräfte gemäß Absatz 1 entscheiden über die zulässigen Präsentationsmedien wie zum Beispiel Folien, Plakate und andere geeignete Präsentationsmedien, aus denen die Schülerin oder der Schüler auswählen kann. Ein Werkstück kann als ergänzendes Präsentationsmedium zugelassen werden.
Zur Vorbereitung der Präsentation und des Präsentationsmediums sind im Vorfeld der Prüfung mindestens sechs Unterrichtsstunden einzuplanen. Zudem ist für jede Schülerin und jeden Schüler eine Probepräsentation durchzuführen, die bereits im Vorabschlussjahr stattfinden kann. Die Probepräsentation kann sich auf die Inhalte aller Fächer erstrecken und auch fächerübergreifend sein.
Das Präsentationsmedium ist von der Schülerin oder dem Schüler rechtzeitig vor dem Prüfungstermin bei der Klassenlehrkraft einzureichen.
Abweichend von § 4 Absatz 1 Satz 3 wird der Schülerin oder dem Schüler der Prüfungstermin spätestens drei Unterrichtstage vor dem Prüfungstermin mitgeteilt.