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Auch die Durchführung und Bewertung der Präsentationsprüfung obliegt in der Regel der Klassenlehrkraft und einer weiteren Lehrkraft, die idealerweise die Schülerin oder den Schüler während des dreiwöchigen Schülerbetriebspraktikums betreut hat oder für den Bereich der beruflichen Orientierung zuständig ist.
Die Präsentationsprüfung dauert in der Regel 15 Minuten.
Die Präsentationsprüfung umfasst die eigentliche Präsentation, das Präsentationsmedium sowie einen vertiefenden Dialog zwischen den Lehrkräften und dem Prüfling. Der vertiefende Dialog nimmt dabei mindestens die Hälfte der Prüfungszeit ein.
Bei der Bewertung der Präsentationsprüfung sind Fachkompetenz in der Präsentation, Performanz während der Präsentation, Gestaltung und Einsatz des Mediums und Kommunikationskompetenz im vertiefenden Dialog angemessen zu berücksichtigen. Hierüber ist eine Niederschrift zu erstellen. Die Niederschrift kann auch elektronisch erfolgen.
Die Lehrkräfte nach Absatz 1 legen die Note auf der Basis der von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Bewertungskriterien einvernehmlich fest. Kommt keine Einigung zustande, wird die Note durch die Schulleiterin oder den Schulleiter festgelegt.