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Die Präsentationsprüfung ist eine Einzelprüfung, bei der die Schülerin oder der Schüler ihre oder seine Präsentations-, Inhalts- und Kommunikationskompetenzen aufzeigt und nachweist. Dazu gehört die Fähigkeit, Informationen verständlich, strukturiert und zielgerichtet zu vermitteln, und auf Fragen und Rückmeldungen adäquat zu reagieren.
Gegenstand der Präsentationsprüfung ist grundsätzlich das dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum der Klassenstufe 8 (§ 10 Absatz 2 Satz 2 der Gemeinschaftsschulverordnung).
Abweichend von Absatz 2 ist bei Schülerinnen und Schülern, die in der Klassenstufe 8 kein Schülerbetriebspraktikum absolviert haben, das Thema der Präsentationsprüfung auf die berufliche Orientierung auszurichten. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler des 10. Schuljahres der Förderschulen gemäß § 5 Absatz 1 Nummern 3 und 4.