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Zur Verwirklichung ihrer Aufgaben und Bildungsziele erhalten die Gemeinschaftsschulen ein hohes Maß an Selbstständigkeit, um durch Individualisierung von Lernprozessen die Begabungs- und Leistungsschwerpunkte ihrer Schülerinnen und Schüler zu unterstützen. Dazu erarbeitet die einzelne Schule ein standortbezogenes pädagogisches Konzept, das insbesondere im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung unter folgenden Aspekten kontinuierlich weiterentwickelt und implementiert wird: Im Sinne einer partizipativ und transparent angelegten Organisations-, Personal- und Unterrichtsentwicklung (Schulentwicklung) sind an den Schulen projektbezogene Steuergruppen einzusetzen. Über das pädagogische Konzept entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Gesamtkonferenz. Es ist der Schulaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
schulspezifisches Profil
flexible Nutzung der Fächerblöcke der Stundentafel für individualisierte Lernangebote, Projektunterricht und fächerübergreifendes Lernen
Rhythmisierung von Unterricht und Schulalltag
Förderkonzepte und Formen inklusiver Unterrichtung
Formen der Binnendifferenzierung oder äußerer Fachleistungsdifferenzierung
schuleigenes Methoden- und Sozialkompetenzcurriculum
Digitalisierung
Wahl- und Profilbereich (Wahlpflichtbereich)
Berufliche Orientierung (Berufs- und Studienorientierung)
Formen und Methoden der Lernstanderhebung und -dokumentation
kompetenz- und lernprozessorientierte Leistungsbewertung
Lernprozessbegleitung durch Information und Beratung von Schülerinnen und Schülern unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten
außerunterrichtliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote
Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnerinnen und Partnern
Etablierung einer Evaluationskultur.